Inhalt
Sie sind hier:
  1. Startseite:
  2. Vorsorge:
  3. Beratungsangebot Vorsorge

Vorsorge – Ein Beratungsangebot der rbm gGmbH

Das Beratungsangebot richtet sich an Mitglieder der Landesvereine des Deutschen Blinden- und Sehbehinderten Verband e. V. und dessen korporativen Mitglieder.

Zu folgenden Bereichen der Vorsorge bieten wir Beratungen an:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
  • Testament / Erbvertrag

Gerne lassen wir Ihnen unter dem Stichwort “Vorsorge” ein Angebot zukommen.

E-Mail: kontakt(at)rbm-rechtsberatung.de

Telefon: 0 64 21 / 9 48 44 90 oder 91

Fax: 0 64 21 / 9 48 44 99

Für den Fall, dass Sie sich in das Thema einlesen möchten, empfehlen wir Ihnen die Internet-Seite des Bundesministeriums der Justiz: Vorsorge und Patientenrechte. Hier finden Sie Informationen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenrechten.

Modul Patientenverfügung

Das Angebot beinhaltet die Entwicklung einer persönlichen Patientenverfügung.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 06.07.2016 – Aktenz.: XII ZB 61/16, 08.02.2017 – Aktenz.: XII ZB 604/15 und 14.11.2018 – Aktenz.: XII ZB 107/18) haben sich die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung deutlich erhöht.

So soll sich aus einer Patientenverfügung zum einen die konkrete Behandlungssituation erkennen lassen und zum anderen sollen sich die auf diese Situation bezogenen Behandlungswünsche klar ergeben. Das bedeutet, dass viele ältere Patientenverfügungen nicht mehr rechtmäßig und damit unwirksam sind. Es ist deshalb mit einem steigenden Beratungsbedarf zu rechnen.

Es enthält:

  1. Der / die Ratsuchende erhält einen Fragenkatalog zu seinen persönlichen Wertvorstellungen.
  2. Der / die Ratsuchende beantwortet die Fragen und gibt Einblicke in seine / ihre Wertvorstellungen; und zwar vorrangig in Textform im Word-Format mit einer Länge von maximal 4.000 Zeichen. Möglich ist auch eine Darstellung in Punktschrift (Kurz- oder Vollschrift) oder eine Aufsprache auf SD-Karte.
  3. Der Jurist / die Juristin der rbm analysiert die Wertvorstellungen und entwirft auf dieser Grundlage eine Patientenverfügung.
  4. Im Rahmen eines rund 60-minütigen Telefonats mit einem Juristen / einer Juristin der rbm wird der Entwurf der Patientenverfügung vorgestellt, mit der / dem Ratsuchenden besprochen und bei Bedarf angepasst.
  5. Im Nachgang auf das Telefonat wird die Patientenverfügung dem / der Ratsuchenden zugesandt, vorzugsweise per E-Mail bzw. in Schwarzschrift und auf Wunsch zusätzlich in einer für diese Person wahrnehmbaren Form (z. B. Großdruck, Punktschrift oder aufgesprochen auf SD-Karte).

Die Kosten des Moduls “Patientenverfügung” betragen 163,50 € (incl. 7 % Umsatzsteuer).

Modul Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Das Angebot beinhaltet die Entwicklung einer persönlichen Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er nicht mehr imstande ist, wichtige Angelegenheiten seines Lebens selbstverantwortlich zu regeln. Das kann beispielsweise die Einwilligung in ärztliche Behandlungen und Operationen betreffen, die Erledigung von Bankgeschäften, Versicherungsangelegenheiten, den Zugang zum Postkasten und zum E-Mailpostfach sowie den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen (z. B. Miet- oder Heimvertrag).

Wenn niemand hierzu bevollmächtigt ist, muss vom örtlichen Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden. Weder der Ehepartner noch die Kinder sind von Gesetzes wegen befugt, für einen Angehörigen zu handeln.

Wenn ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden muss, werden Wünsche des Betroffenen berücksichtigt. Diese können in einer Betreuungsverfügung festgeschrieben sein und müssen vom Betreuungsgericht beachtet werden.

Es enthält:

  1. Der / die Ratsuchende erhält einen Fragenkatalog zum Thema: Wer könnte für mich bei Unfall, Krankheit oder im Alter verschiedene Dinge erledigen?
  2. Der / die Ratsuchende beantwortet die Fragen, gibt Einblicke in seine / ihre Vorstellungen und teilt mit, ob eine Person oder mehrere eine mehr oder weniger umfassende Vollmacht erhalten sollen oder ob es um eine Betreuungsverfügung geht. Die Antwort soll vorrangig in Textform im Word-Format mit einer Länge von maximal 4.000 Zeichen erfolgen. Möglich ist auch eine Darstellung in Punktschrift (Kurz- oder Vollschrift) oder eine Aufsprache auf SD-Karte. Ein Jurist / eine Juristin der rbm analysiert die Vorstellungen und entwirft auf dieser Grundlage eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Betreuungsverfügung.
  3. Im Rahmen eines rund 60-minütigen Telefonats mit einer Juristin / einem Juristen der rbm wird der Entwurf vorgestellt, mit der / dem Ratsuchenden besprochen und bei Bedarf angepasst.
  4. Im Nachgang auf das Telefonat wird die Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung dem / der Ratsuchenden zugesandt, vorzugsweise per E-Mail bzw. in Schwarzschrift und auf Wunsch zusätzlich in einer für diese Person wahrnehmbaren Form (z. B. Großdruck, Punktschrift oder aufgesprochen auf SD-Karte).

Die Kosten des Moduls “Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung” orientieren sich an den Gebühren der Rechtsanwälte und Notare, wobei ein Abschlag von 20 % gewährt wird.

Die Gebühren für die Tätigkeit des Notars sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert der Vollmacht. Bei der Bestimmung des Geschäftswertes sind der Umfang der Vollmacht und das Vermögen des Vollmachtgebers zu berücksichtigen.

Der Geschäftswert darf die Hälfte des Vermögens nicht überschreiten. Die Mindestgebühr beträgt 71,40 EUR. Bei einem Vermögenswert von 50.000 € und einem Geschäftswert von 25.000 € beträgt der Kostensatz der rbm 98,44 €.

Modul Testament und Erbvertrag

Es ist ratsam, sich frühzeitig Gedanken über “Seinen letzten Willen” zu machen und ein Testament zu errichten. Das Beratungsangebot der rbm ist eine auf die Lebensumstände der Ratsuchenden ausgerichtete erbrechtliche Beratung, die mit Ratschlägen zur Abfassung eines Testaments oder Erbvertrags abschließt. Auf die besonderen Auswirkungen einer vorliegenden Erblindung oder einer hochgradigen Sehbehinderung wird eingegangen.

Es enthält:

  1. Der / die Ratsuchende erhält zunächst einen Fragenkatalog zu den persönlichen Verhältnissen und den erbrechtlichen Vorstellungen.
  2. Der / die Ratsuchende beantwortet die Fragen und gibt Einblicke in seine / ihre Vorstellungen. Die Darstellung erfolgt vorrangig in Textform im Word-Format mit einer Länge von maximal 4.000 Zeichen. Möglich ist auch eine Darstellung in Punktschrift (Kurz- oder Vollschrift) oder eine Aufsprache auf SD-Karte.
  3. Der Jurist / die Juristin der rbm analysiert die Darstellung und erstellt auf dieser Grundlage Varianten für eine testamentarische Verfügung.
  4. Im Rahmen eines rund 60-minütigen Telefonats mit einem Juristen / einer Juristin der rbm werden diese Varianten besprochen und herausgefunden, wie der Wille der / des Ratsuchenden rechtlich am besten umgesetzt werden kann.
  5. Im Nachgang auf das Telefonat erhält der / die Ratsuchende eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Inhalte des Telefonats mit Eckpunkten für ein Testament, vorzugsweise per E-Mail bzw. in Schwarzschrift und auf Wunsch zusätzlich in einer für diese Person wahrnehmbaren Form (z. B. Großdruck, Punktschrift oder aufgesprochen auf SD-Karte).

Diese Darstellung kann einem Notar zur Abfassung eines notariellen Testaments vorgelegt werden.

Die Kosten des Moduls “Testament und Erbvertrag” betragen 240,75 € (incl. 7 % Umsatzsteuer).


Benutzerinformation

© 2024 Rechte behinderter Menschen (rbm)

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.