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Rechtzeitig Weichen stellen

Die Themen Krankheit und Tod verdrängen wir verständlicherweise gern, denn es sind Themen, mit denen wir uns ungern befassen. Doch schnell können wir durch einen Unfall oder eine Krankheit in eine Situation geraten, in der wir nicht mehr in der Lage sind, selber Entscheidungen zu treffen, Entscheidungen aber getroffen werden müssen. Damit Ihr Wille und Ihr Interesse in dieser Situation aber von Personen ihres Vertrauens in Ihrem Sinn getroffen werden können, ist es erforderlich, rechtzeitig vorzusorgen.

Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung und Ihrem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Wille im Ernstfall respektiert und genauso umgesetzt wird, wie Sie es wünschen.

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung werden Ihre Vorstellungen geregelt, in welcher Lebenslage beziehungsweise in welchem Krankheitsstadium Sie medizinische Maßnahmen, wie ärztliche Eingriffe, lebensverlängernde Therapien oder pflegerische Behandlungen haben möchten oder hierauf verzichten wollen. Eine Patientenverfügung kommt dann zum Tragen, wenn Sie wegen eines Unfalls oder Krankheit selbst nicht mehr in einen ärztlichen Eingriff einwilligen oder Ihren Willen äußern können.

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Mit einer schriftlichen Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, für Sie in der Vollmacht genannte Aufgaben, die nicht schon durch die Patientenverfügung geregelt sind, in Ihrem Namen zu erledigen.

Die Vorsorgevollmacht sollte sehr gut auf die Patientenverfügung abgestimmt sein. Der beziehungsweise die Bevollmächtigte entscheidet in Notlagen für Sie und ist z. B. berechtigt, in eine Operation einzuwilligen, eine lebensverlängernde ärztliche Maßnahme abzulehnen, für Sie Bankgeschäfte vorzunehmen, einen Mietvertrag zu kündigen oder einen Heimvertrag abzuschließen.

Mit einer Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass im Notfall ein gesetzlicher Betreuer oder eine gesetzliche Betreuerin berufen wird, der / die Ihr Vertrauen genießt, Ihre Interessen wahrnimmt und in Ihrem Sinne vertritt.

Testament

Mit einem Testament treffen Sie für den Fall Ihres Todes Verfügungen zu ihrem Nachlass und verfügen, welchen Personen und Einrichtungen Sie Ihr Erbe hinterlassen möchten d. h. wen Sie zum Erben einsetzen, wer ein Vermächtnis bekommen soll oder wen Sie zum Testamentsvollstrecker einsetzen möchten.

Wir – die Rechte behinderter Menschen gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (rbm gGmbH) – bietet zu diesen drei Themenbereichen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle und kostengünstige Beratung:

  • Wie muss ich meine Patientenverfügung abfassen, damit meine persönliche Situation und mein Wille bezüglich ärztlicher Eingriffe beachtet werden?
  • Was kann ich tun, damit in meinem Sinne Einwilligungen zu ärztlichen Eingriffen erteilt oder versagt, Verträge geschlossen oder gekündigt und andere wichtige Entscheidungen getroffen werden können, wenn ich hierzu selbst nicht mehr imstande bin?
  • Was ist mit Blick auf meine Sehbeeinträchtigung oder Blindheit bzw. hinsichtlich der Behinderung unseres blinden bzw. sehbehinderten Kindes testamentarisch zu beachten? Welches sind die wichtigsten Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zum Erbrecht? Wie verfasse ich ein Testament?

Sie können unsere Beratungsangebote einzeln oder im Paket in Anspruch nehmen.

An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle uns gegenüber gemachten persönlichen Angaben der Schweigepflicht unterliegen und die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz eingehalten werden.

Link zum Beratungsangebot Vorsorge der rbm gGmbH


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