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Inanspruchnahme

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der “rbm” gemeinnützige GmbH um die Rechtsberatungsgesellschaft der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland handelt, gibt es verschiedene Voraussetzungen die zwingend für die Inanspruchnahme zu erfüllen sind. Dies sind:

  • Ihr Rechtsproblem muss im Zusammenhang mit Ihrer Sehbehinderung oder mit Ihrer Blindheit stehen.
  • Spätestens im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung oder im Rahmen einer Rechtsvertretung, ist Ihre Mitgliedschaft

    erforderlich.

  • Eine Mandatsübernahme und die hiermit verbundene Möglichkeit in Ihrem Namen zu handeln (z. B. im Widerspruchs- oder Klageverfahren) besteht aufgrund rechtlicher Beschränkungen nur im Bereich des Sozial- und Verwaltungsrechts! Die genauen Bedingungen für eine Mandatsübernahme durch uns finden Sie in der rbm-Nutzungssatzung.

Für ein erstes Informationsgespräch stehen wir auch “Nichtmitgliedern” gerne zur Verfügung.
Weiterhin möchten wir Ihnen folgende Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme und Mandatsabwicklung mit uns geben:

  • Soweit der Anlass Ihrer Kontaktaufnahme mit uns ein negativer Bescheid ist, notieren Sie sich das Datum des Erhalts und überprüfen die Ihnen verbleibende Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln.
  • Sollten Ihnen für die Einlegung von Rechtsmittel nicht mehr als eine Woche verbleiben, so legen Sie bitte selbst fristwahrend Rechtsmittel ein (z. B. “… gegen Ihren Bescheid vom … lege ich hiermit … ein. Eine Begründung folgt.”).
  • Vor einer Mandatsübernahme durch uns, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Kontakt (per Post, telefonisch, per Mail oder persönlich) mit einem unserer Juristen aufnehmen.
  • Sehen Sie unbedingt davon ab, uns ohne vorherige Kontaktaufnahme oder unkommentiert Unterlagen zu schicken. Insbesondere bei unvorbereiteten “E-Mail-Anfragen” können wir eine fristwahrende Bearbeitung – trotz allen Bemühens – nicht gewährleisten.
  • Bei einer vereinbarten Mandatsübernahme erhalten sie von uns Vordrucke für Vollmachten, eine Mandatsvereinbarung sowie ein Mandantenstammblatt, die Sie bitte komplett unterzeichnet, bzw. möglichst vollständig ausgefüllt an uns zurücksenden.
  • Sie erhalten natürlich alle in Ihrem Auftrag verfassten Schriftstücke, sowie ggf. Schriftstücke der “Gegenseite”, zeitnah zur Kenntnis. Sofern Sie Ihre Schriftstücke zusätzlich auch in digitaler Form (per E-Mail) erhalten möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte auf unserem Mandantenstammblatt an.

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