von Stefanie Jonasch (rbm)
Der Personenkreis der blinden und sehbehinderten Menschen profitiert in den letzten Jahren von immer mehr neu entwickelten technischen Hilfsmitteln in verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel Hilfsmittel zur Informationsbeschaffung. Ein Problem, mit dem Betroffene bei der Beantragung von neueren Hilfsmitteln konfrontiert werden können, ist die Frage, ob das neue Hilfsmittel zu bereits vorhandenen Hilfsmitteln eine Doppelversorgung darstellt oder ob die verschiedenen Hilfsmittel sich ergänzen.
Diese Problematik aus der Vertretungspraxis der rbm Rechtsberatung gGmbH soll im Folgenden am Beispiel des Vorlesesystems OrCam und dem Produkterkennungsgerät Einkaufsfuchs erläutert werden:
Zur Befriedigung des Grundbedürfnisses auf Information gibt es inzwischen einige Vorlesesysteme auf dem Markt, die mobil, also auch außer Haus, zum Einsatz kommen können, wie das Vorlesesystem OrCam. Dieses Vorlesesystem ist in zwei Versionen erhältlich: Das Basismodell OrCam MyReader, das nur über eine Vorlesefunktion verfügt und das Modell OrCam MyEye, das nicht nur Informationen in Schwarzschrift vorlesen kann, sondern beispielsweise auch über Zusatzfunktionen zur Farberkennung, Produkterkennung, Geldscheinerkennung und Gesichtserkennung verfügt.
Als das Vorlesesystem OrCam MyEye vor einigen Jahren neu auf den Markt kam, wurde zunächst angenommen, dass es bei einer Versorgung mit der OrCam MyEye aufgrund dieser Zusatzfunktionen in gewissen Fallkonstellationen zu einer Doppelversorgung kommen könnte, die über das von der gesetzlichen Krankenversicherung geschuldete Maß des Notwendigen hinausgehe. Damals ging man davon aus, dass zum Beispiel nur schwer zu begründen sein werde, warum jemand sowohl mit dem Produkterkennungsgerät Einkaufsfuchs als auch mit einem Gerät von OrCam mit zusätzlicher Produkterkennungsfunktion versorgt werden soll. Es war daher dazu geraten worden, In solchen Fällen der Kasse anzubieten, das nicht mehr benötigte Hilfsmittel zurückzugeben.
Diese Rechtsauffassung muss aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und der zahlreichen Rückmeldungen unserer Mandanten revidiert werden, insbesondere, was die zusätzliche Versorgung mit dem Produkterkennungsgerät Einkaufsfuchs betrifft.
Der Einkaufsfuchs ist ein Barcode-Lesegerät, das den auf Waren aufgedruckten Strichcode erkennt und über eine Sprachausgabe etwa den Produktnamen oder die Füllmenge mittels elektronischer Sprachausgabe ansagt. Für viele blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen ist dieses Hilfsmittel ein wichtiger Helfer im Alltag geworden, und zwar nicht nur beim Einkauf, wie der Name des Geräts vermuten lässt, sondern vor allem bei der selbstständigen Haushaltsführung.
Zwar trifft es grundsätzlich zu, dass die OrCam MyEye über eine Produkterkennungsfunktion verfügt, diese erreicht jedoch nicht den Standard und die Möglichkeiten des Einkaufsfuchses.
Der Einkaufsfuchs erkennt ca. 30.000.000 Produkte, im Gegensatz zu etwa 700.000 bei der OrCam MyEye (Stand März 2023). Das bedeutet, dass viele Produkte gar nicht erkannt werden. Beim Einkaufsfuchs sind umfangreiche geprüfte Datenupdates garantiert. Er ist ein System, das immer up-to-date gehalten wird.
Die Strichcodeerfassung des Einkaufsfuchses ist aus einer schnellen Handbewegung einfach zu bewerkstelligen, da ein professioneller Barcode-Scanner auf Laserbasis verwendet wird (Industriestandard). Den Ort, an dem der Barcode auf einem Produkt aufgedruckt ist, können Blinde mit einer Kamera, oder einer Kamerabrille nur sehr schwer auffinden. Es kommt dabei häufig zu Fehlern und nicht erkannten Barcodes. Diese Schwierigkeiten mussten viele Nutzer in der Praxis bereits feststellen, ebenso wie grundsätzliche Probleme bei gewölbten Verpackungen und schlechten Lichtverhältnissen. Wegen des professionellen Barcode-Scanners gibt es beim Einkaufsfuchs auch keine Probleme mit unterschiedlichen Verpackungsformen, weder mit runden, noch mit glänzenden, farbigen, durchsichtigen oder sogar zerknitterten Verpackungen. Der Einkaufsfuchs ist auch bei allen Lichtverhältnissen einsetzbar.
Darüber hinaus verfügt der Einkaufsfuchs über die Möglichkeit für den Nutzer, selbst Etiketten zu erstellen und so Ordnungssysteme im Haushalt anzulegen. Insbesondere diese Funktion ist für betroffene Personen von großer Bedeutung, da sie sich mit dem Einkaufsfuchs Ordnungssysteme für ihre Dokumente und Haushaltsgegenstände anlegen und beispielsweise Aufbewahrungsbehälter für eingefrorene Gerichte etikettieren können. Gerade über diese essentielle Etikettierungsfunktion verfügt die OrCam MyEye nicht.
Daher ist aus unserer Sicht bei der Versorgung mit einer OrCam, auch bei dem Modell OrCam MyEye, und einem Einkaufsfuchs keine Doppelversorgung gegeben, da die beiden Hilfsmittel zur Befriedigung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens ergänzend ineinandergreifen.
Eine Ablehnung einer derartigen Versorgung ist daher aus unserer Sicht nicht rechtmäßig und muss nicht hingenommen werden.
Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift “Retina Aktuell” des RETINA DEUTSCHLAND e. V.
Stefanie Jonasch
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