Vorbemerkung:
Die folgende Nutzungssatzung für die Inanspruchnahme der rbm gemeinnützige GmbH wurde im Rahmen der Gesellschafterversammlung am 13. September 2010 in Hannover verabschiedet. Sie regelt verbindlich die Konditionen, unter denen
Rechtsdienstleistungen von der rbm gemeinnützige GmbH in Anspruch genommen werden können.
(1) Die Rechtsberatung der rbm gemeinnützige GmbH umfasst alle rechtlichen Fragestellungen blinder und sehbehinderter Menschen bzw. deren gesetzlicher Vertreter oder an deren Rehabilitation Beteiligter, die im mindestens mittelbaren Zusammenhang mit der Behinderung entstehen. Sie erfolgt in aller Regel telefonisch oder in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Zur Beratung kann neben dem persönlichen Gespräch mit einem der Mitarbeiter der Gesellschaft im Einzelfall auch die Zurverfügungstellung relevanter Gesetzestexte oder Rechtsprechung gehören.
(2) Die Rechtsberatung steht für die zuvor bezeichneten Fragen den in Abs. 1 genannten Personen zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich ein Honorar vereinbart wurde, entstehen den vorbezeichneten Personen für die Beratung keine Kosten.
(1) Das Angebot der Rechtsvertretung durch die rbm gemeinnützige GmbH steht nur Mitgliedern der Gesellschafterverbände, d. h., Mitgliedern des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) und dessen Untergliederungen (selbstständige Orts- und Landesverbände sowie PRO RETINA Deutschland e.V.) und Mitgliedern des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) zur Verfügung.
(2) Diese Mitgliedschaft ist der rbm gemeinnützige GmbH im Vorfeld der Übernahme einer Rechtsvertretung durch das Mitglied in geeigneter Form nachzuweisen.
(3) Eine Rechtsvertretung durch die rbm gemeinnützige GmbH ist ausschließlich in den Rechtsgebieten des Sozialrechtes, des Verwaltungsrechtes sowie des Arbeitsrechtes unter Anwendung der gesetzlich normierten Vorschriften für eine verbandliche Vertretung möglich. Die § 73 Abs. 2 Nr. 9 SGG, § 67 Abs. 2 Nr. 7 VwGO sowie § 11 Abs. 2 Nr. 5 ArbGG finden entsprechende Anwendung.
(4) Die Vergütung für eine Rechtsvertretung orientiert sich an den Regelungen für Rechtsanwälte oder andere Rechtsbeistände im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Allerdings betragen die zu berechnenden Gebühren lediglich 90 % der nach diesen Vorschriften ermittelten Summe. Entsprechend des Anerkennungsbescheides für die vorläufige Gemeinnützigkeit der rbm GmbH durch das Finanzamt Gießen (Bescheid vom 26.10.09; Stnr.: 20 250 91 79 3-K7) werden bei Rechnungstellung 7 % MwSt. ausgewiesen.
rbm gemeinnützige GmbH
Rechte behinderter Menschen
Frauenbergstr. 8
35039 Marburg
Tel.: 0 64 21 / 9 48 44 - 90 oder 91
Fax: 0 64 21 / 9 48 44 99
Website: rbm-rechtsberatung
E-Mail: kontakt(at)rbm-rechtsberatung.de
Unsere Sprechzeiten:
Montag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr