Antragsstellung für Hilfsmittel- und Leistungsanträge
Sie benötigen aufgrund ihrer Behinderung ein Hilfsmittel oder eine Teilhabeleistung?
Wie sie einen Antrag stellen und was dabei zu beachten ist, möchten wir ihnen auf dieser Seite nahe bringen.
Vor der Antragsstellung
Bevor sie einen Antrag für ein Hilfsmittel stellen, sollten sie zuvor gründlich ihren Bedarf ermitteln. Hierbei können ihnen sachverständige Personen behilflich sein. Sachverständige Personen können sein:
- Berater der Selbsthilfeorganisationen,
- Reha-Lehrer,
- Hilfsmittellieferanten,
- Optiker,
- Augenärzte oder
- Mitarbeiter spezieller Beratungszentren.
Der Umfang der zu beantragenden Leistung sollte realistisch eingeschätzt werden. Hierfür sollten sie dem Antrag eine fachliche Stellungnahme einer oben genannten sachverständigen Person beifügen.
Die Antragsstellung
Allgemein
Der Antrag sollte nach Möglichkeit immer von ihnen selbst oder einer Vertrauensperson (z. B. Angehörige) geschrieben werden. Dabei ist es ratsam, das ihnen eine sachverständige Person beratend zur Seite steht. Sehr WICHTIG dabei ist, dass der Antrag immer von ihnen selbst unterschrieben wird.
Wenn sie den Antrag nicht selbst stellen können, oder dies nicht sinnvoll erscheint, kann auch eine sachverständige Person den Antrag schreiben. Wichtig dabei ist aber eine genaue Absprache mit ihnen und das sie den Antrag selbst unterzeichnen.
Sie können aber auch eine Vollmacht auf den Namen einer Vertrauensperson oder eines “Sachverständigen” ausstellen. Dies hat immer schriftlich zu geschehen. Nun kann die Vertrauensperson den Antrag schreiben und unterzeichnen. Die schriftliche Vollmacht ist dem Antrag dann beizufügen.
Anmerkung
Es ist wichtig, das der Antrag keine inhaltlichen Fehler aufweist. Ferner sollte der tatsächliche Hilfebedarf im Antrag geschildert werden. Ihr Beitrag bei der Antragsstellung sollte so umfangreich sein, wie es ihre Möglichkeiten zulassen.
Inhaltliche Gestaltung
Bei den Beteiligten, z. B. Sachbearbeiter oder Augenarzt, kann nicht immer Spezialwissen vorausgesetzt werden. Daher ist es wichtig, bei den Beteiligten Aufklärungsarbeit zu leisten. Ihre Situation und die Notwendigkeit der beantragten Leistung sollten nachvollziehbar erläutert werden.
Aufklärungsarbeit beim Sachbearbeiter könnte z. B. so aussehen, dass sie einige Sachverhalte an einem Fallbeispiel erläutern. Warum brauchen blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen für die Ausführung von bestimmten Handlungen viel mehr Zeit? Oder warum könnten sie manche Dinge ohne “Spezialschulung” nicht tun? Bei einem Antrag für Lebenspraktische Fertigkeiten (LPF) könnten sie z. B. das Thema “Wäschepflege” anführen. Durch die Problematik des Farberkennungsgerätes könnte bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eventuell bereits Hintergrundwissen vorhanden sein.
Wenn sie beim Augenarzt sind, könnte es sinnvoll sein, ihn darauf hinzuweisen, dass Reha-Maßnahmen nicht sein Budget belasten.
Durch die Verwendung spezieller Begrifflichkeiten und Signalwörter können sie die Entscheidungsfindung des Sachbearbeiters, da er sich im Gesetzestext wieder findet, positiv beeinflussen. Solche Begrifflichkeiten oder Signalwörter sind:
- zu vermeiden,
- abzuwenden,
- zu beseitigen,
- zu mindern,
- auszugleichen,
- eine Verschlimmerung zu verhüten,
- wieder herzustellen,
- ist unbedingt notwendig, weil …,
- Fähigkeiten und Strategien zu entwickeln, um.
Zusätzliche Angaben im Antrag, die dem Sachbearbeiter die Arbeit und Entscheidung erleichtern sind:
- Diagnose des Augenarztes,
- Ihre Versicherungsnummer,
- Angaben im Schwerbehindertenausweis (Kopie).
Anlagen zum Antrag
Einem Antrag an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) müssen sie immer eine kassenärztliche Verordnung (Rezept) beifügen. Sinnvoll ist auch ein detaillierter Kostenvoranschlag.
Bei einem Antrag auf Teilhabeleistungen beim zuständigen Sozialhilfeträger ist keine ärztliche Verordnung notwendig.