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Hilfsmittelurteile

Aktuelle und oft nachgefragte Gerichtsentscheidungen.

Tafelkamera als Hilfe zur angemessenen Schulbildung – 18.10.2010

Eine interessante Entscheidung hat das LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.11.2010 – L 5 KR 23/10) getroffen. Es hat klargestellt, dass eine handelsübliche Kamera, die zur Erweiterung eines Tafelkamerasystems erforderlich wird, kein Hilfsmittel ist, das durch eine gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden muss. Gleichzeitig machte das Gericht aber deutlich, dass ein derartiges Hilfsmittel als Leistung der Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung gem. § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII in Betracht kommt, sofern die Kamera für den Schulbesuch benötigt wird. Die Entscheidung ist insofern bedeutsam als daraus abzuleiten ist, dass grundsätzlich auch für den Schulbesuch eines behinderten Kindes erforderliche Hilfsmittel oder Hilfsmittelkomponenten als einkommens- und vermögensunabhängige Eingliederungshilfeleistungen in Betracht kommen können:
Urteil “Tafelkamera” – Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (PDF, barrierefrei)


DAISY-Player – 18.02.2010

Erstmals hat sich nun auch ein zweitinstanzliches Gericht zum Anspruch auf einen Daisy-Player geäußert. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.02.2010 – L 5 KR 146/09 -) hob das erstinstanzliche Urteil des SG Koblenz auf und stellte klar, dass ein Daisy-Player ein durch die Krankenkasse zur Verfügung zu stellendes Hilfsmittel ist:
Urteil “DAISY-Player” – Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (PDF, barrierefrei)


“Einkaufsfuchs” – 11.11.2009

Am 11.11.2009 – L 4 KR 17/08 – hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass es sich bei einem “Einkaufsfuchs” um ein im Einzelfall erforderliches Hilfsmittel handelt, dass durch die
Krankenkasse zur Verfügung zu stellen ist:
Urteil “Einkaufsfuchs” – Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (PDF, barrierefrei)


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